Verlustausgleich · innerjährig · KESt 27,5 %
Verluste zählen — im selben Jahr.
Realisierte Verluste verrechnen Gewinne im selben Jahr — die KESt-Basis wird nie negativ.
Ganzen Text lesen
Wer realisierte Gewinne versteuert, darf realisierte Verluste desselben Jahres gegenrechnen. Was übrig bleibt, ist die KESt-Basis — und die wird nie negativ; Verluste drücken sie höchstens auf null. Was nicht geht: Verluste ins nächste Jahr mitnehmen.
Die Rechnung.
Die Jahresbasis ist max(0, Summe aller Gewinne und Verluste); ein Vortrag ins nächste Jahr entfällt.
Details lesen
Innerhalb eines Kalenderjahres werden realisierte Verluste mit realisierten Gewinnen aus dem steuerpflichtigen Bestand verrechnet. Die Bemessungsgrundlage der KESt ist die Summe aller vorzeichenbehafteten Ergebnisse des Jahres, nach unten bei null begrenzt — negativ wird sie nie: Basis = max(0, Σ Gewinne und Verluste). Auf diese Basis fallen 27,5 % KESt an. Maßgeblich für die Jahres-Zuordnung ist das Veräußerungsdatum — die Skontro-Vorberechnung schneidet die Jahre exakt danach und rundet erst am Ende, nie pro Position.
Kein Vortrag: übersteigen die Verluste die Gewinne, beträgt die Basis null — es entsteht keine negative Steuer, und der überschießende Verlust verfällt für Folgejahre. Für private Anleger ist ein Verlustvortrag im Kryptobereich nicht vorgesehen.
Zwei konstruierte Beispiele.
Konstruierte Zahlen zur Illustration der Mechanik — keine echten Kurse, keine Empfehlung.
| Jahr | Realisierte Gewinne | Realisierte Verluste | KESt-Basis | KESt 27,5 % |
|---|---|---|---|---|
| Beispiel A | +€3.000 | −€1.800 | €1.200 | €330 |
| Beispiel B | +€1.000 | −€2.500 | €0 | €0 |
In Beispiel B verfallen die überschießenden €1.500 — sie stehen im Folgejahr nicht mehr zur Verfügung.
Was offen ist.
Offen: Verrechnung mit Staking-Einkünften. Klar: Verluste aus Altvermögen zählen nicht mit.
Details lesen
Ob realisierte Krypto-Verluste auch mit Staking- und Airdrop-Einkünften desselben Jahres verrechnet werden dürfen, ist eine offene Auslegungsfrage des § 27 EStG. Die Skontro-Vorberechnung nimmt diese Verrechnung nicht vor — die Einkünfte aus Zuflüssen werden separat ausgewiesen und nicht in die KESt-Basis der Veräußerungen gemischt. Der Punkt ist in der Methodik als offene Determinierung dokumentiert.
Und eine Abgrenzung zur Bestandsgrenze: Verluste aus steuerfreiem Altvermögen sind kein Verrechnungsposten — nur der steuerpflichtige Bestand geht in die Rechnung ein. Die Standard-Reihenfolge „Altvermögen zuerst“ kann deshalb in fallenden Märkten einen abzugsfähigen Verlust unrealisiert lassen; solche Verkäufe markiert Skontro als Prüfpunkt.
Hinweis lesen
Diese Berechnung ist eine technische Hilfsleistung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie die Werte mit Ihrem Steuerberater. Die Methodik ist offen dokumentiert; offene Auslegungsfragen sind als solche gekennzeichnet, nicht still entschieden.
Zum Start deaktiviert · geplantes regionales Modul (Österreich) · ersetzt keine Steuerberatung. Mehr zum globalen Produkt: True-Cost-Vergleich.
Weiterlesen im Steuer-Cluster
Der Überblick
Krypto-Steuer Österreich
ÖkoStRefG, 27,5 % KESt, Altvermögen vs. Neuvermögen — die Regeln in einem Text.
Die Methode
Gleitender Durchschnittspreis
Warum nicht FIFO gilt — mit einem durchgerechneten Beispiel.
Die Grenze
Altbestand vs. Neubestand
Der Stichtag 28.02.2021, Wiener Zeit — und das Übergangsfenster.
Tausch
Krypto-Swap & Steuer
Krypto zu Krypto steuerneutral mit Basis-Übertrag; Stablecoins konservativ.
Einkünfte
Staking & Airdrops
Zufluss zum Marktwert, separat ausgewiesen — und was offen ist.
Transfers
Selbsttransfers
Eigene Wallet zu eigener Wallet ist kein Verkauf — so wird gematcht.
Der Export
Steuerberater-Export
CSV und PDF auf einer Zahlenbasis — was drinsteht und was nicht.
Kurz gefragt
FAQ Krypto-Steuer
Zehn Fragen, zehn kurze Antworten — aus der Methodik, nicht aus dem Bauch.
On-Chain
On-Chain-Transaktionen
Was der Import v1 abdeckt, was er bewusst auslässt — und was Review braucht.