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FAQ · Krypto-Steuer · Österreich

Zehn Fragen, zehn kurze Antworten.

Die Antworten folgen der Skontro-Methodik; offene Rechtsfragen stehen ausdrücklich dabei.

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Die Antworten folgen der offen dokumentierten Skontro-Methodik — wo das Recht eine Frage offenlässt, steht das dabei. Für die Tiefe verlinkt jede Antwort auf den passenden Text des Clusters.


01

Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne in Österreich?

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Realisierte Gewinne aus Krypto-Assets, die ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden (Neuvermögen), unterliegen seit dem ÖkoStRefG 2022 dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt). Verluste desselben Jahres werden gegengerechnet; die Basis wird nie negativ — Verluste drücken sie höchstens auf null.

Der Überblick →

02

Was ist Altvermögen — und ist es wirklich steuerfrei?

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Krypto-Assets, die bis einschließlich 28.02.2021 angeschafft wurden, sind Altvermögen: die alte einjährige Spekulationsfrist ist abgelaufen, die Veräußerung ist steuerfrei. Skontro führt Altvermögen pro Asset als eigenen Bestand und weist ihn getrennt aus.

Altbestand vs. Neubestand →

03

Zählt die Grenze 28.02./01.03.2021 in UTC oder in Wiener Zeit?

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In Wiener Ortszeit. Ein Kauf am 01.03.2021 um 00:30 Wiener Zeit liegt in UTC noch am 28.02. — er ist trotzdem Neuvermögen und steuerpflichtig. Die Skontro-Vorberechnung verankert die Grenze deshalb ausdrücklich in Wiener Lokalzeit.

04

Gilt in Österreich FIFO?

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Nein. Österreich schreibt für fungible Krypto-Assets den gleitenden Durchschnittspreis vor (§ 27a EStG, ÖkoStRefG 2022, anzuwenden seit 2023). Jede Anschaffung verändert den Durchschnitt; eine Veräußerung wird mit dem aktuellen Durchschnitt als Kostenbasis bewertet, der Durchschnitt selbst bleibt dabei unverändert.

Die Methode mit Beispiel →

05

Was gilt für Anschaffungen zwischen 01.03.2021 und 28.02.2022?

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Das Übergangsfenster ist juristisch nicht restlos geklärt (Zusammenspiel aus alter Spekulationsfrist und Opt-in in die neuen Regeln). Skontro behandelt es konservativ als voll steuerpflichtiges Neuvermögen und kennzeichnet die Frage als offene Determinierung zur fachlichen Prüfung.

Das Übergangsfenster →

06

Sind Krypto-zu-Krypto-Swaps steuerpflichtig?

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Seit 2022 nicht: der Tausch ist steuerneutral, die Kostenbasis samt Tauschgebühr wandert in das erworbene Asset. Das erworbene Asset gilt aber als neue Anschaffung zum Tauschzeitpunkt — steuerfreier Altvermögen-Status wird nicht vererbt. Tauschvorgänge mit Stablecoin-Beteiligung behandelt Skontro konservativ als steuerpflichtig (umschaltbar).

Krypto-Swap & Steuer →

07

Wie werden Staking-Rewards und Airdrops besteuert?

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Als Zufluss zum Marktwert (Fair Market Value) des Zuflusszeitpunkts, ausgewiesen als sonstige Einkünfte — separat, nicht in der KESt-Basis der Veräußerungen. Der Marktwert wird zur Kostenbasis; die spätere Veräußerung läuft normal über den Durchschnittspreis. Diese Behandlung ist in der Methodik ausdrücklich als Annahme gekennzeichnet; eine abweichende BMF-Lesart ist möglich und steht zur fachlichen Prüfung.

Staking & Airdrops →

08

Kann ich Krypto-Verluste ins nächste Jahr vortragen?

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Nein. Realisierte Verluste werden nur innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen ausgeglichen; die KESt-Basis wird nie negativ, überschießende Verluste verfallen für Folgejahre. Ob Verluste gegen Staking-Einkünfte verrechnet werden dürfen, ist offen — Skontro verrechnet nicht.

Verlustausgleich →

09

Ist der Transfer zwischen meinen eigenen Wallets steuerpflichtig?

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Nein — es wechselt nur der Verwahrort, nicht der Eigentümer. Skontro matcht Abgang und Eingang (24-Stunden-Fenster, 2 % Betragstoleranz für Netzwerkgebühren) zu einer steuerneutralen Gruppe; die Kostenbasis wandert mit. Ein Transfer ohne Gegenseite wird nie still verworfen, sondern landet als Prüfpunkt in der Review-Inbox.

Selbsttransfers →

10

Was passiert mit Verkäufen, zu denen keine Kaufhistorie erfasst ist?

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Sie werden im Bericht gelistet, aber aus den Summen ausgenommen — ein Hinweis nennt die Anzahl. Mit Kostenbasis null würde ihr voller Erlös als Gewinn erscheinen; die Kennzahl wäre aufgebläht statt vorsichtig. Die Zahl gilt als unvollständig, bis die fehlende Historie importiert oder im Review aufgelöst ist.

Der Export im Detail →

Hinweis lesen

Diese Berechnung ist eine technische Hilfsleistung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie die Werte mit Ihrem Steuerberater. Die Methodik ist offen dokumentiert; offene Auslegungsfragen sind als solche gekennzeichnet, nicht still entschieden.

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